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ABWEHRBERATUNG

Regelmäßig werden wir in Betriebsprüfungen oder Rechtsbehelfsverfahren hinzugezogen, wenn es darum geht, Stellung zu Sachverhalten an der Schnittstelle von Zivilrecht und Steuerrecht zu beziehen. Um insoweit erfolgversprechend zu agieren, bedarf es in aller Regel einer möglichst frühzeitigen und inhaltlich fundierten Positionierung. Hier kommen gleichermaßen unsere langjährige Erfahrung mit der Finanzverwaltung bei Gestaltungsfragen sowie unsere thematische Fokussierung zum Tragen.

Wann immer möglich, empfehlen wir freilich, Sachverhalte im Vorfeld abzusichern, z. B. durch verbindliche Auskünfte oder umsichtige und flexible Gestaltungen. Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.