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UNTERNEHMENS-/ANTEILSKAUF BZW. -VERKAUF

  • Die Vielzahl der wertbeeinflussenden Faktoren – die auf der Käuferseite naturgemäß anders gewichtet werden als auf Seiten des Verkäufers – bringen es mit sich, dass der Kaufpreis regelmäßig mehr das Ergebnis von Verhandlungen als von betriebswirtschaftlichen Berechnungen ist. Letztere dienen eher der Begrenzung des Verhandlungsspielraums. Entscheidend für den Erfolg sind Verhandlungsgeschick und Erfahrung.
  • Die Due Diligence soll dem Käufer eine bessere Einschätzung des Zielunternehmens ermöglichen. Nicht selten dient sie aber auch der Vorbereitung für spätere Kaufpreiskürzungen. Dies lässt sich durch professionelle Begleitung und Dokumentation für den Verkäufer vermeiden.
  • Die Freude über ein gutes Verhandlungsergebnis währt nur kurz, wenn der Vertrag nicht hält, was „versprochen“ wurde. Hier gilt es, Schwachstellen oder gar Einfallstore zu erkennen und möglichst zu beseitigen. 
  • Der Käufer muss die mit der Transaktion verfolgten Ziele – generationenübergreifende Abrundung der Produktpalette oder lediglich vorübergehende Akquisition – früh in seine Überlegungen einbeziehen, um auch ein steuerlich und gesellschaftsrechtlich optimales Ergebnis zu erreichen.
    Auf Seiten des Verkäufers bedarf nicht nur die steuerliche Optimierung einer vorausschauenden Planung, sondern auch die bloße Vermeidung einer unnötig hohen und nicht selten unerwarteten steuerlichen Belastung. Aufgrund steuerlicher Behaltefristen kann der Vorlauf mehrere Jahre betragen.