GESELLSCHAFTSRECHT / STEUERRECHT
Seit über anderthalb Jahrzehnten steht die Betreuung mittelständischer – ganz überwiegend inhaberbestimmter – Unternehmen, bis hin zu sog. hidden champions, aus den unterschiedlichsten Branchen bis hin zu Marktführern, und vielfach mit komplexen Strukturen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.
Wir setzen die passende Rechtsform bzw. -struktur für Ihr Unternehmen ins Werk, gestalten dort gemeinsam die gesellschaftsrechtlichen „Leitplanken“ und ordnen Ihr (Privat-) Vermögen sinnvoll, u. a. durch den Einsatz von vermögensverwaltenden Gesellschaften und Stiftungen (falls ausnahmsweise geboten) oder durch die Einrichtung kleiner „Family-Offices“.
Von der Planung bis zur Umsetzung begleiten wir Ihre Unternehmenstransaktion, u. a. Unternehmens-/ Anteilskäufe bzw. -Verkäufe oder Umwandlungsvorgänge, und insbesondere Ihre Unternehmensnachfolge. Gerade insoweit ist es unerlässlich, in die Gestaltungsüberlegungen Ihren privaten Vermögens- und Lebensbereich mit einzubeziehen.
Bei allen Gestaltungsmaßnahmen müssen die steuerlichen Auswirkungen und die tatsächliche Praktikabilität stets mit bedacht werden – hier kommt Ihnen nicht nur unsere fachliche Expertise zugute, sondern vor allem unser langjähriger Fokus auf Unternehmen und deren Inhaber.
Beratungsfelder sind insbesondere:
- Unternehmensgründung
- der maßgeschneiderte Gesellschaftsvertrag
- Wahl der „optimalen“ Rechtsform für das mittelständische Unternehmen
- Unternehmens-/Vermögensnachfolge
- Unternehmensumstrukturierung/-neuordnung
- Unternehmens-/ und Beteiligungskauf bzw. -verkauf – vorbereiten, verhandeln und realisieren
- Management-Buy-out/Management-Buy-in
- Beteiligung leitender Mitarbeiter-/ Managementbeteiligungsmodelle
- Unternehmens-/Vermögensnachfolge – in der Familie moderieren und gestalten
- Unternehmertestament
- Schenkung unter Absicherung der Übergeber
- Unternehmens-/Familienstiftungen
- Beteiligungen von mezzaninem Kapital; Venture Capital/Private Equity/Crowdfunding
- Legal Due Diligence
- Abwehrberatung – in der Betriebsprüfung und im Rechtsbehelfsverfahren